Alte Person

Die 2. Säule

Das Drei-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus der AHV, der beruflichen Vorsorge (BVG) und aus dem privaten Sparen (3. Säule). Die AHV ist für alle obligatorisch, die zweite Säule (BVG) für Angestellte. Weil Freelancerinnen und Freelancer aber meist von zahlreichen kleinen Aufträgen leben und keinen festen Lohn beziehen, fallen sie leicht durch die Maschen des sozialen Netzes. Die Pensionskasse Freelance schliesst diese Lücke. Ihr können sich all jene Freelancerinnen und Freelancer aus den Branchen Medien und Kommunikation anschliessen, deren Verdienst nicht automatisch oder nur teilweise bei den Vorsorgeeinrichtungen ihrer jeweiligen Arbeit- bzw. Auftraggeber versichert ist. Mit einer Pensionskasse sind neben den Altersleistungen von Gesetzes wegen immer auch Witwen- und Witwer-, Invaliden- und Kinderrenten abgesichert. Die 2. Säule ist deshalb weit mehr als Pflichtsparen fürs Alter.

So funktionierts

Du meldest dich schriftlich, per Mail oder telefonisch bei der Pensionskasse Freelance an. Danach beauftragst du mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular den Arbeit- bzw. Auftraggeber, von deinen Honoraren die BVG-Beiträge abzuziehen und sie zusammen mit dem gleich hohen Arbeit geber beitrag auf dein Konto bei Freelance einzuzahlen. Insgesamt werden dir 12,5 Prozent des Lohnes gutgeschrieben.

Dank langjähriger Zusammenarbeit zwischen Medienunternehmen und der Pensionskasse Freelance funktioniert dieses System problemlos. Auch immer mehr Arbeit- bzw. Auftraggeber aus anderen Branchen rechnen für ihre freien Mitarbeitenden so ab.

Selbständigerwerbende können ihre Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge im vollen oder reduzierten Umfang auch selber einzahlen. Fehlende Beitragsjahre und höhere Einkommen können «eingekauft» und von den Steuern abgezogen werden.

Unsere Leistungen

Altersrente oder Kapitalbezug: Bei Freelance gilt die flexible Pensionierung. Du kannst dir frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr eine Rente auszahlen lassen oder das angesparte Alterskapital auf einmal beziehen. Du kannst aber auch bis zum Alter 70 weiter Beiträge zahlen.

Invaliditätsrente: Sollte dir etwas zustossen, hast du bei Erwerbsunfähigkeit, zusätzlich zur meist bescheidenen IV-Rente, Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse.

Todesfallleistung: Die Pensionskasse zahlt deiner Partnerin bzw. deinem Partner eine Witwen- bzw. Witwerrente und den Kindern eine Waisenrente oder ein Todesfallkapital aus. Die Regelung gilt nicht nur für Ehepaare und registrierte Partnerschaften, sondern auch für Konkubinatspaare, vorausgesetzt, du hast dies der Pensionskasse Freelance gemeldet.

Freizügigkeitsleistung: Gibst du deinen Status als Freelancerin bzw. Freelancer auf und lässt dich anstellen, wird dein ganzes angespartes Kapital der Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers überwiesen. Von Gesetzes wegen hast du auch Anrecht darauf, einen Teil deiner Spargelder für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum zu beziehen oder zu verpfänden.

Professionelle Betreuung: Die Pensionskasse Freelance wird professionell geführt und untersteht der staatlichen Aufsicht. Halbjährlich bekommst du einen Kontoauszug, mit dem du kontrollieren kannst, ob die Arbeit- bzw. Auftraggeber für dich korrekt abrechnen. Ende Jahr zeigt dir der Versicherungsausweis deinen aktuellen Kontostand.

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Design

Joël Roth
info@joelroth.ch

Code

Kim Schläpfer
info@kimschlaepfer.ch

Kontaktadresse

Pensionskasse Freelance
Monbijoustrasse 61
3007 Bern
Schweiz
info@pkfreelance.ch
 

Vertretungsberechtigte Personen

Rolf Müller, Geschäftsführer
René Hornung, Präsident

 

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: Pensionskasse Freelance der Gewerkschaft syndicom

Nummer: CHE-109.695.207

Handelsregisteramt: Handelsregisteramt des Kantons Bern

 

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Quelle

Dieses Impressum wurde am 19.04.2018 mit dem Impressum-Generator http://www.bag.ch/impressum-generator der Firma Brunner Medien AG in Kriens erstellt. Die Brunner Medien AG in Kriens übernimmt keine Haftung.